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Offensive: Beratung für den Mittelstand |
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Registriert seit: 09.11.2008
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Sehr geehrte Unternehmer sehr geehrte Unternehmerinnen, auch im Jahr 2011 können Sie wieder professionelle Hilfe und Beratung im Rahmen unserer Mittel- standsoffensive erhalten. Aus den Erfahrungen der vergangen Jahre haben wir unser Beratungs- angebot nochmals erweitert. Damit erhalten Sie noch mehr Beraterwissen aus einer Hand: Persönlich, kompetent, seriös! Sie sind Existenzgründer oder Unternehmer und benötigen einen fundierten Rat oder eine persön- liche Beratung? Dann vereinbaren Sie ein kostenloses Informations- und Beratungsgespräch -> Beratungs-Offensive Mittelstand 2011
Geschrieben: 11.05.2011
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EU-Zuschuss für Selbstständige in Baden-Württemberg |
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Weiterbildung für Selbständige :
EU-Zuschuss für Selbstständige in Baden-WürttembergHeidelberg, 24.08.2010 (FEPR) Selbstständige erhalten für die Verbesserung ihres beruflichen Fachwissens im Rahmen des baden-württembergischen Fachkursprogramms einen Zuschuss in Höhe von 30-50% der Weiterbildungskosten. Seit 2008 schafft das baden-württembergische Wirtschaftsministerium mit dem Förderprogramm Fachkurse Anreize für Selbständige und Freiberufler in die eigene Weiterbildung zu investieren. Die Förderung kann in Anspruch genommen werden, wenn der Beschäftigungsort oder der Wohnort in Baden-Württemberg liegt und das eigene Unternehmen nicht größer als 250 Mitarbeiter ist. Im Rhein-Neckar-Kreis bietet beispielsweise die GFN AG ( http://www.gfn.de/fachkurse) speziell auf selbständige ITler zugeschnittene Fach- und Wochenendkurse zu den Themen Microsoft, Cisco, Java, ITIL und VMWare. Die Weiterbildungen umfassen aktuelle Zertifizierungen die zur Steigerung der eigenen Wettbewerbsfähigkeit beitragen. Die Förderhöhe richtet sich nach dem Alter der Teilnehmenden. Ab 50 Jahren erhalten die Teilnehmenden einen Zuschuss in Höhe von 50 %, unter 50 Jahren in Höhe von 30% der Nettokosten. Finanziert wird das Programm aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds. Die förderfähige Zielgruppe umfasst aber nicht nur Selbstständige und Freiberufler – auch Existenzgründer, Wiedereinsteiger und Arbeitnehmer in Unternehmen bis zu 250 Mitarbeiter in Baden-Württemberg können das Fachkursprogramm in Anspruch nehmen. Die Förderberatung zu den Fachkursen der GFN AG erreichen Sie unter der Telefonnummer 06221 83 22 16. Informationen zum Fachkursprogramm finden sich auf der Webseite des europäischen Sozialfonds www.esf-bw.de.
Geschrieben: 04.09.2010
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Alternative Finanzierung ohne Hausbank - MikrokreditFonds Deutschland |
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Alternative Finanzierung ohne Hausbank - MikrokreditFonds DeutschlandImmer mehr Unternehmen haben Probleme sich über die eigenen Hausbank zu finanzieren. Die Bundesregierung hat deshalb den Mikrokreditfonds Deutschland mit einem Volumen von 100 Millionen Euro Kredite gestartet, um insbesondere Klein- und Kleinstbetriebe bzw. junge Unternehmen den Zugang zu Liquidität und Krediten zu erleichtern. Die rund 60 Millionen Euro stammen aus dem Europäischen Sozialfonds; etwas mehr als 40 Millionen Euro kommen aus dem Haushalt des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie plant, später 1,5 Millionen Euro beizusteuern. Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Ursula von der Leyen, anlässlich der Vorstellung des Fonds im Bundeskabinett am 27.01.2010: "In der aktuellen Krise halten sich die Banken auch mit niedrigen Krediten für Kleinunternehmen und Selbständige zurück. Nicht selten fehlen gerade jungen, innovativen Betrieben die geforderten Sicherheiten. In schwieriger Zeit eröffnet nun der Mikrokreditfonds neue Finanzierungswege, über die kleine Unternehmen Personal und Know-how über die Krise retten können. Der Mikrokreditfonds ist der Schutzschirm für Kleinunternehmen, er sichert Arbeitsplätze und stärkt die Zukunftsfähigkeit des ganzen Landes."Der Mikrokreditfonds ermöglicht:· Kredite von bis zu 20.000 Euro · Kredite zu einem Zinssatz von zunächst 7,5 Prozent p.a. · Mit einer Laufzeit von bis zu drei Jahren · Keine Kredituntergrenze · Ohne große Sicherheiten, · Unbürokratische und schnelle Kreditvergabe Über die aktuell besonders brisante Situation hinaus soll der Fonds mittel- und langfristig die Entwicklung eines flächendeckenden Mikrokreditangebots in Deutschland fördern. Strukturen der Mikrokreditvergabe sollen professionalisiert und die Betätigung als Mikrofinanzierer attraktiver gemacht werden. Denn in Deutschland haben Kleinstunternehmen oft Liquiditätsprobleme, wenn sie Projekte vorfinanzieren oder ihr Geschäftsmodell weiterentwickeln wollen. Der Fonds ist insofern auch eine Reaktion auf eine veränderte Unternehmenswelt mit mehr kleinen Betrieben und Selbständigen. Sie sollen sich an Beratungsorganisationen wie zum Beispiel Gründerzentren, Genossenschaften, Wirtschaftsfördergesellschaften oder Unternehmensberatungen wenden können, die als Mikrofinanzierer fungieren. Das Fondsvermögen wird von der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) treuhänderisch für den Bund verwaltet. Die Kreditvergabe erfolgt durch die Bochumer GLS Bank in einem kooperativen Modell, das heißt auf Empfehlung von Mikrofinanzieren, aber auf eigene Rechnung. Der Mikrokreditfonds sichert gegenüber der GLS Bank die Kreditausfälle ab. Die Mikrofinanzierer betreuen und beraten die Kreditnehmenden im persönlichen Kontakt und empfehlen der GLS Bank die Kreditvergabe. Sie sind die Scharniere und Mediatoren zwischen Kreditnehmer und kreditgebender GLS Bank. Weitere Informationen finden Sie unter www.mikrokreditfonds.de. Quelle: Pressemitteilung BMAS 27.01.2010
Geschrieben: 25.02.2010
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Die "Unternehmergesellschaft" in der Praxis |
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Die "Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)" in der Praxis IHKs ziehen Bilanz des ersten Jahres (07.01.2010) Die Rechtsform der "Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)", die seit dem 1. November 2008 einen erleichterten Einstieg in die GmbH bietet, hat sich nach Erkenntnissen des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) bewährt. Ende 2009 hat der DIHK die Praxiserfahrungen zusammengetragen, die die Industrie- und Handelskammern (IHKs) in den ersten zwölf Monaten mit dem neuen Angebot gemacht haben. Und die sind durchweg positiv, so dass das Fazit der Untersuchung lautet: Als Ergänzung zur bewährten GmbH erleichtert die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) den Gründern den Weg in die Selbstständigkeit. Entsprechend rege ist die Nachfrage: Die Friedrich-Schiller-Universität Jena zählte zum 1. November 2009 bundesweit bereits 19.563 Unternehmergesellschaften. Die 80 IHKs beantworteten im ersten Jahr rund 23.000 Anfragen im Zusammenhang mit der Unternehmergesellschaft. Besonders beliebt ist die neue Rechtsform in Großstädten und deren Einzugsgebieten. In erster Linie genutzt wird sie erwartungsgemäß von Anbietern unternehmerischer Dienstleistungen. Aber auch im Handel und am Bau werden Unternehmergesellschaften gegründet. Trotz der guten Erfahrungen sieht die IHK-Organisation noch Nachbesserungsbedarf: So ist zum Beispiel das Muster für das notarielle Gründungsprotokoll, das im Wesentlichen nur Gesellschafter, Stammkapital und Geschäftsführung regelt, zwar für Einpersonen-Gründungen ausreichend und kommt dort auch gut an. Sobald mehrere Gründer an den Start gehen, schränkt das Muster die Gestaltungsmöglichkeiten jedoch oftmals zu sehr ein. Quelle: DIHK
Geschrieben: 14.01.2010
Bearbeitet von admin am 14.01.2010 19:59:48
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Unternehmerbüro Siegen (Siegerland) eröffnet |
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Unternehmerbüro Siegen (Siegerland) eröffnet
Ab dem 4. Januar 2010 ist unser Unternehmerbüro in Siegen für Unternehmen aus der Region Siegerland und dem Sauerland als Anlaufstelle startbereit. Die Leitung hat Frau Stefanie Jacobi.
Adresse: sido! Unternehmerbüro Leitung Frau Stefanie Jacobi Leimbachstrasse 47 57074 Siegen Telefon: 0271/2401410
Termine sind nach vorheriger Vereinbarung ab sofort möglich.
Wir freuen uns auf Ihre Anfragen!
Ihr Team Bundesverband - sido! e.V.
Geschrieben: 02.01.2010
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Initiative zur Gleichstellung von Selbständigen in der GKV |
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Der Unternehmerstammtisch Wartburgkreis startet eine bundesweite Initiative für die Gleichstellung von Selbständigen und Arbeitnehmern in der gesetzlichen Krankenversicherung. Hintergründe:Mit dem Tag der Gewerbeanmeldung müssen sich Selbständige vollumfänglich selber absichern. In der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es bei der Beitragserhebung einige Unterschiede zu den Arbeitnehmern. Während Arbeitnehmer den halben Beitragssatz tragen, müssen Selbständige den vollen Satz von aktuell 14,9% aufwenden. Hinzu kommt die Tatsache, dass bei den gesetzlichen Krankenkassen eine Mindestbeitragsbemessungsgrenze von derzeit 1.890 Euro Einkommen angesetzt wird. Auch wenn der Selbständige weniger verdient, werden seine Krankenkassenbeiträge auf diesen Betrag bemessen. So kommt mit Pflegeversicherung ein monatlicher Krankenkassenbeitrag von mindestens 300 Euro auf den Selbständigen zu. Ein Betrag, den viele Existenzgründer und Kleinunternehmer nicht aufbringen können. Weitere Überraschungen bergen die Berechnung des Krankengeldes und die Hinzurechnung von Minijobs, Zins-, Miet- und Pachteinnahmen auf das Arbeitseinkommen. Ein Ausweg scheint oft nur der Wechsel in eine private Krankenversicherung. Doch gerade für selbständige Frauen und Selbständige mit Kindern oder gesundheitlichen Problemen ist das keine finanzierbare Alternative. Der Unternehmerstammtisch Wartburgkreis hat die Initiative ergriffen und möchte mit einer bundesweiten Kampagne die neue Bundesregierung auffordern, die Selbständigen im Rahmen der freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung den Arbeitnehmern gleichzustellen und fordert eine Diskussion um folgende Punkte: - Aufhebung der Mindestberechnungsgrundlage von monatlich 1.890 € Arbeitseinkommen - Beitragserhebung anhand der tatsächlichen Einkünfte - Gleiche finanzielle Belastung von Arbeitnehmern und Selbständigen - Anspruch auf Krankengeld auf der Grundlage der gezahlten Beiträge bzw. Einkommens - Keine Hinzurechnung der Einkünfte eines Minijobs in die Bemessungsgrundlage Ausführliche Informationen und Kontakte finden Sie auf der Webseite www.unternehmerstammtisch-wartburgkreis.de.
Geschrieben: 03.11.2009
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Vorsprung durch Beratung - Beratungsförderung nutzen! |
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Beratungs-Förderung für Unternehmen und freiberuflich Tätige
Welche Kosten kann ich in meinem Unternehmen einsparen? Was muss ich tun, um neue Kunden zu akquirieren? Wie kann ich betriebliche Abläufe optimieren? Wie mache ich mein Unternehmenskonzept zukunftssiche? Welche Möglichkeiten habe ich Krisenzeiten zu überstehen?
Gerade auf solche Fragen eine richtigen Antworten zu finden, macht die Arbeit des Unternehmers aus. Fragen, die sowohl in der Gründungsphase wie auch bei gestandenen Unternehmern und Unternehmer für den Unternehmenserfolg entscheidend sind. Wer sich hierbei auf fachkundigen Rat und Unterstützung stützen kann, vermeidet teuere Fehlentscheidungen und stärkt seine Marktposition.
Ein Investition, die sich lohnt!
Dennoch empfinden viele Unternehmer und Unternehmerinnen eine individuelle Beratung durch einen Spezialisten zu oft als teueren Luxus, auf den – insbesondere in Krisenzeiten – verzichtet werden kann.
Dabei ist die fachkundige Beratung zum richtigen Zeitpunkt für ein Unternehmen mehr denn je existenzsichernd und überlebenswichtig.
Deshalb sollten Selbständige und Unternehmen die Förderung für Beratung ausnutzen. Neben vielen Förderprogrammen auf Landesebene, beteiligt sich auch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) gemeinsam mit dem Europäischen Sozialfonds (ESF) der Europäischen Union an den Beratungskosten. Voraussetzung ist: Das Unternehmen muss seit mindestens einem Jahr am Markt sein.
Gefördert werden Beratungen zu einem vielfältigen Themenspektrum, dazu gehören allgemeine
betriebswirtschaftliche,
- technische, - finanzielle, - personelle oder auch - organisatorische Fragen der Unternehmensführung
sowie spezielle Beratungen zu
- Technologie und Innovation, - Außenwirtschaft, - Qualitätsmanagement, - Kooperation, - Mitarbeiterbeteiligung und - Rating.
Aber auch darüber hinausgehende Beratungen zu
- Umwelt- und Arbeitsschutz, - Vereinbarkeit von Familie und Beruf - sowie spezielle Fragen zu den besonderen Herausforderungen für Unternehmerinnen und Unternehmer mit Migrationshintergrund
werden gefördert.
Die Förderung erstattet das vereinbarte Beraterhonorar, Auslagen des Beraters sowie Reisekosten. Der Höchstzuschuss bei allen Beratungen in den alten Bundesländern beträgt 50 Prozent bzw. max. 1.500 Euro; in den neuen Bundesländern einschließlich des Regierungsbezirks Lüneburg 75 Prozent bzw. max. 1.500 Euro. Unternehmerinnen und Unternehmer können auch einen Zuschuss für mehrere Beratungen erhalten, wenn sie sich inhaltlich voneinander unterscheiden.
Gerne informieren wir Sie über die Antragstellung und Abwicklung der "Förderung von Unternehmensberatungen für kleine und mittlere Unternehmen sowie Freie Berufe" durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und helfen Ihnen, einen passenden Berater oder eine passende Beraterin zu finden.
Unsere Service-Hotline 0700 - 743 63 080 (0,14 Euro/Min. a.d.dt. Festnetz)
Vereinbaren Sie heute noch ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Ihr Team Bundesverband Selbständige in der Offensive - sido! e.V.
Geschrieben: 19.10.2009
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Unternehmen nutzen die Turn Around Beratung |
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Registriert seit: 09.11.2008
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Unternehmen nutzen die Turn Around Beratung
Vier Monate nach dem Start des Programms "Turn Around Beratung" nehmen bereits über 500 kleine und mittlere Unternehmen externe Beratungsleistungen zur Überwindung ihrer aktuell schwierigen wirtschaftlichen Situation in Anspruch.
Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Dr. Karl-Theodor zu Guttenberg: "Die rege Nachfrage nach der Beratungsförderung zeigt, dass gerade infolge der Wirtschafts- und Finanzkrise viele kleine und mittlere Unternehmen auf professionelle Unterstützung zur Krisenbewältigung zugreifen. Mit der von uns geförderten Turn Around Beratung können Unternehmerinnen und Unternehmer gemeinsam mit kompetenten Experten Probleme analysieren und individuelle Lösungsstrategien entwickeln."
Die "Turn Around Beratung" des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi), die von der KfW-Bankengruppe in Zusammenarbeit mit Regionalpartnern durchgeführt wird, unterstützt in Schwierigkeiten geratene kleine und mittlere Unternehmen durch Zuschüsse für Beratungsleistungen. Insgesamt stehen bis zu 30 Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds zur Verfügung.
Darüber hinaus hat das BMWi die bewährten "Runden Tische" der KfW Mittelstandsbank gestärkt und das Zusagevolumen in den Jahren 2009 um rd. 50 % erhöht bzw. in 2010 sogar verdoppelt. Dadurch können jetzt alle an dem Beratungsprogramm interessierte Kammern die Maßnahme anbieten und zusätzliche Beratungskontingente erhalten. Inzwischen konnten rd. 30 weitere Kammern, die bisher die "Runden Tische" nicht anbieten konnten, gewonnen werden. Mit knapp 130 Anlaufstellen stehen jetzt bundesweit kompetente Regionalpartner bereit, um durch Unternehmenschecks Schwachstellen zu identifizieren und notwendige Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Denn schnelle und unbürokratische Unterstützung ist für die gefährdeten Unternehmen in dem schwierigen konjunkturellen Umfeld umso wichtiger.
"Runde Tische" und "Turn Around Beratung" sind aufeinander abgestimmte Beratungsprogramme, damit kleine und mittlere Unternehmen möglichst schnell ihre Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit wiederherstellen können.
Quelle: Pressemeldung BMWi von 07.09.2009
Geschrieben: 08.09.2009
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Report zur Unternehmensnachfolge |
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DIHK-Report zur Unternehmensnachfolge: Die Wirtschafts- und Finanzkrise trifft den Generationswechsel im deutschen Mittelstand. Das geht aus dem Report zur Unternehmensnachfolge 2009 vor, den der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) jetzt veröffentlicht hat. Immer mehr Unternehmen suchen Nachfolger. Die Nachfolge-Problematik gewinnt im Mittelstand an Gewicht. Die wichtigsten Ergebnisse des Reports im Überblick:------------------------------------------------------------- Erbschaftsteuer: Neuregelungen gehen an Realität vorbei und sorgt für Verunsicherung. Finanzierungsprobleme bei der Unternehmensnachfolge. Größtes Hindernis für den Nachfolger: die Finanzierung des Einstiegs. Krise drückt Unternehmenswerte. Die Wirtschaftskrise wird bei den Unternehmenswerten ihre Spuren hinterlassen. Notfallkoffer / Notfallplan? Oft Fehlanzeige! Gerade einmal ein Viertel der Unternehmer hat die zur Fortführung des Betriebes wichtigsten Unterlagen für Vertrauenspersonen griffbereit zusammengestellt. ------------------------------------------------------------- Sie suchen einen Nachfolger oder wollen Ihr Unternehmen verkaufen? Wir beraten Sie kompetent zu allen Fragen der Unternehmensnachfolge und Unternehmensverkauf. Bundesweite Service-Hotline (0700) 743 63 080 - 0,14 Euro/Min. a.d.dt. Festnetz ------------------------------------------------------------- Dem Report liegen 23.000 Gespräche zur Unternehmensnachfolge zugrunde – geführt von den Industrie- und Handelskammern sowohl mit Senior-Unternehmern, die ihren Betrieb übergeben wollen, als auch mit Existenzgründern, die eine Firma zur Übernahme suchen. Dabei zeigte sich, dass allein aus Gründen der Finanzierung eine erfolgreiche Nachfolgeregelung bei 17.000 Unternehmen mit rund 160.000 Beschäftigten gefährdet ist. Das sei "besorgniserregend", sagte Driftmann und berichtete, dass es besonders häufig bei den wichtigsten Finanzierungsinstrumenten der Unternehmensnachfolge knirsche: beim Bankkredit und beim Beteiligungskapital Download: DIHK-Report zur Unternehmensnachfolge 2009
Geschrieben: 23.08.2009
Bearbeitet von admin am 23.08.2009 15:38:01
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Regulierungsquoten im Insolvenzverfahren |
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Registriert seit: 09.11.2008
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Über die Regulierungsquoten im Insolvenzverfahren
Ein altes Sprichwort lautet: Besser den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach!
Unsere Erfahrung nach ist es ist für Gläubiger oftmals vorteilhaft, sich außergerichtlichen Sanierungsplänen anzuschließen, als auf eine Befriedigung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens zu hoffen. Insbesondere die öffentlichen Kassen sollten erkennen, dass eine Heilung der Krise nicht darin bestehen kann, selbst sanierungsfähige Unternehmen aus Prinzip in die Insolvenz zu zwingen.
Erst kürzlich wurden die Befriedigungsquoten von Insolvenzgläubigern in Regel- und Insolvenzplanverfahren durch das IFM Bonn untersucht. Demnach verhaart die durchschnittliche Befriedigungsquote für Insolvenzgläubiger in Regelinsolvenzverfahren bei gerade mal 5 %.
Dagegen sind in außergerichtlichen Sanierungsplänen die Regulierungsquoten oft weit höher. Quoten zwischen 30 und 40 % und rativ über einen längeren Zeitraum sogar noch höher, sind in außergerichtlichen Sanierungsplänen keine Seltenheit.
Was im Großen längst üblich und bis in die Politik salonfähig ist, stößt bei den vielen kleinen Unternehmenssanierungen leider nach wie vor auf die alte Klischees. Da weicht der Verstand schon mal den Emotionen.
Alle Partein sollten deshalb bei außergerichtlichen Sanierungbemühungen konstruktive mitwirken. Der professionelle Umgang in solchen Situationen will allerdings erst noch gelernt sein.
Gläubiger und Gläubigervertreter sollten außergerichtliche Sanierungsbemühungen und Regulierungsangebote auch in Hinsicht auf den drohenden Totalverlust genau prüfen und abwägen, ob der Spatz in der Hand nicht doch besser ist. Ein zu schnelles "Nein" aus der Hüfte hilft nicht, denn einen Spielraum zum Pokern gibt es meist nicht.
In den Sanierungsplänen sollte die Regulierungsquote klar definiert sein. Die Krisenursachen und die Zukunftsperspektive sollten genannt sein. Die Entscheidung für oder gegen den Sanierungsplan sollten sachlogisch auf Grundlage von Fakten erfolgen. Für alte Klischees und persönliche Emotionen ist ebenso kein Raum.
Geschrieben: 09.08.2009
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